Dissertation
- Beim Einreichen
- Elektronisch; auf Wunsch der Gutachter:innen zusätzlich je eine gedruckte Fassung (§ 8 PromO).
- Pflichtexemplare nach der Prüfung
- Online (TUprints, Regelfall): keine gedruckten. Laut Promotionsordnung ist bei elektronischer Veröffentlichung kein gedrucktes Pflichtexemplar einzureichen.
- Verlag (Ausnahme): 4 Exemplare. Aus der Verlagsauflage.
- Grundlage
- Promotionsordnung, 9. Novelle vom 15.11.2023, § 20 Abs. 5
Hardcover: passtEmpfehlung
Paperback: passt
Wire-O: passt
Druckseiten, Beschriftung: keine Vorgabe gefunden
So konfigurierenLogo verfügbar
Quelle: tu-darmstadt.de · geprüft am
Bachelor- und Masterarbeit
Zentral nur elektronisch über TUbama. Gedruckte Exemplare verlangen einzelne Fachbereiche oder die Prüfenden selbst.
- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
- Nur elektronische Einreichung über TUbama zentral gefordert (gemäß APB §23(7)); Prüfende dürfen sich zusätzlich eine Papierversion für die Korrektur erstellen, das ist keine Pflicht der Studierenden. Quelle: wi.tu-darmstadt.de · geprüft am
- Elektrotechnik und Informationstechnik (FB18)
- Zentral zählt der elektronische Upload in TUbama; gedruckte Exemplare werden nur abgegeben, wenn die Prüferin/der Prüfer das verlangt, Anzahl individuell abzusprechen. Quelle: etit.tu-darmstadt.de · geprüft am
- Informatik, Fachgebiet Telekooperation
- Fachgebiets-eigene Richtlinie (nicht Fachbereichs-weit): Abschlussarbeit gedruckt UND digital abgeben; in der Regel zwei gedruckte Exemplare beim Studienbüro, mit Heißleim gebunden, ausdrücklich keine andere Bindeart erlaubt. Quelle: informatik.tu-darmstadt.de · geprüft am
Hardcover: passt
Paperback: passtEmpfehlung
Wire-O: passt nicht
Wo Papier verlangt wird: Klebebindung
Druckseiten, Beschriftung: keine Vorgabe gefunden
So konfigurierenLogo verfügbar
Quelle: intern.tu-darmstadt.de · geprüft am
Hochschule
- Ort
- Darmstadt · Universität
- Anschrift
- Karolinenplatz 5, 64289 Darmstadt
- Website
- tu-darmstadt.de