Dissertation
- Beim Einreichen
- Mindestens 3 gebundene Exemplare mit Titelblatt (§ 10 Allgemeine Bestimmungen).
- Pflichtexemplare nach der Prüfung
- Druck (Selbstverlag oder Verlag): 4 Exemplare. Plus ein Exemplar für die Prüfungsakte. Alterungsbeständiges Papier, haltbar gebunden.
- Zusätzlich online (open_UMR): 2 Exemplare.
- Grundlage
- Allgemeine Bestimmungen für Promotionsordnungen vom 01.04.2020, §§ 10 und 18
Hardcover: passtEmpfehlung
Paperback: passt
Wire-O: passt nicht
dauerhafte Bindung verlangt
Druckseiten, Beschriftung: keine Vorgabe gefunden
So konfigurierenLogo verfügbar
Quelle: uni-marburg.de · geprüft am
Bachelor- und Masterarbeit
Je Fachbereich. In den geprüften Fachbereichen 1–3 gedruckte, gebundene Exemplare plus digitale Fassung.
- Germanistik und Kunstwissenschaften (FB09)
- Bei persönlicher Abgabe zwei gebundene Exemplare einreichen, dazu je eine elektronische Fassung per Mail an die Gutachtenden. Quelle: uni-marburg.de · geprüft am
- Psychologie (FB04)
- Mindestens 1–3 gedruckte Exemplare (genaue Zahl laut jeweiliger StPO) plus digitale PDF-Version in Ilias. Bindung: einfache Leimbindung, keine Spiralbindung, kein Hardcover. Quelle: uni-marburg.de · geprüft am
- Erziehungswissenschaft, Bachelor (FB21)
- Die Bachelorarbeit wird digital und gedruckt eingereicht; zwei gedruckte Exemplare beim Prüfungsbüro abgeben. Quelle: uni-marburg.de · geprüft am
Hardcover: passt
Paperback: passtEmpfehlung
Wire-O: passt nicht
Ringbindung ausgeschlossen; Psychologie: kein Hardcover
Druckseiten, Beschriftung: keine Vorgabe gefunden
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Hochschule
- Ort
- Marburg · Universität
- Anschrift
- Biegenstraße 10, 35037 Marburg
- Website
- uni-marburg.de